Mit diesem Urteil in der gestrigen Spruchkammersitzung hätten wohl eher die wenigstens gerechnet. Am 04. März 2018 kam es im Spiel zwischen dem FC Hellas Krefeld und dem SC Schiefbahn II zum Spielabbruch. Doch was war passiert? Der Schiedsrichter der Partie gab einem Auswechselspieler in der 36. Minute die Rote Karte wegen Beleidigung.
In der Folgezeit gab es dann jeweils eine Gelbe Karten auf beiden Seite. Nichts außergewöhnliches bis dato also von den Mannschaften auf dem Platz. Die Unruhe kam jedoch von außerhalb rein. Es folgten Sprüche und Beleidigungen von Zuschauern und Spielern der Gäste. Der Schiedsrichter stelle daraufhin diese Leute hinter das Stanket. Damit war die Situation allerdings noch nicht zu Ende. Der Gästespieler der Rot bekam, machte mit seinem Smartphone ein Video vom Schiedsrichter. Als dieser den Spieler bat dies zu unterlassen, ging der ausgewechselte Spieler noch näher an den Schiedsrichter heran. Dieser drohte das Spiel abzubrechen, falls er dies nicht unterlassen sollte. Es kam folglich zum Spielabbruch beim Stande von 1:0 für FC Hellas Krefeld. In der Spruchkammersitzung wurde deutlich, dass der Schiedsrichter die Partie nicht hätte abbrechen brauchen. Auch der Schiedsrichter gab an, das Spiel hätte nicht abgebrochen werden müssen.
Eigentlich müsste die Partie in so einem Fall wiederholt werden, doch nicht in diesem kuriosen Fall. Denn ein ausgewechselter Spieler, war vor vier Jahren in der Massenschlägerei zwischen dem SV Oppum II und dem SC Schiefbahn III verwickelt. Ein Verfahren gegen ihn gab es damals allerdings nicht, da die Schiefbahner angaben, den Spieler aus dem Verein zu werfen. In so einem Fall ruht die ganze Sache und wird erst wieder neu verhandelt, wenn der Spieler irgendwo aktiv in einem Verein werden würde. Es wurde aber lediglich der Pass zum FVN geschickt. Im Spiel gegen den FC Hellas Krefeld wurde dieser Spieler aber offiziell wieder eingesetzt. Die Spruchkammer entschied nun aber, dass das Spiel aufgrund des Einsatzes eines nicht spielberechtigen Spielers mit 2:0 für den FC Hellas Krefeld gewertet wird. Zudem wird es ein gesondertes Verfahren für den Vorfall vor vier Jahren geben.