Symbolfoto: Heiko van der Velden
Im Fall des abgebrochenen Kreisliga-B-Spiels zwischen SSV Grefrath II und TIV Nettetal ist nun ein Urteil gefallen. Das Kreissportgericht Kempen/Krefeld wertete die Partie mit 2:0 und drei Punkten für Grefrath.
Die Begegnung war beim Stand von 0:0 in der 87. Minute abgebrochen worden, nachdem TIV Nettetal geschlossen den Platz verlassen hatte. Hintergrund waren Vorwürfe einer rassistischen Äußerung im Verlauf eines Wortgefechts zwischen Spielern beider Mannschaften.
Im Verfahren räumte der betroffene Grefrather Spieler eine umstrittene Äußerung ein, die laut Verhandlung im Zusammenhang mit einem vorausgegangenen verbalen Streit gefallen sei. Das Kreissportgericht bewertete diese jedoch nicht als rassistische Beleidigung, sondern als grob unsportliches Verhalten. Der Spieler wurde für sechs Spiele gesperrt. Zudem verhängte das Kreissportgericht Ordnungsgelder gegen beide Vereine.
Die Wertung könnte Auswirkungen auf den Aufstiegskampf in der Kreisliga B haben, da TIV Nettetal weiter um den Sprung in die Kreisliga A kämpft.
TIV hat am Mittwochabend nun angekündigt, Berufung gegen die Entscheidung des Kreissportgerichts einzulegen.
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