Vor dem Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV) fand am Freitagmittag die Verhandlung zum Ausgang des Spiels gegen den SC Preußen Münster (SCP) am 20. Februar statt.
Wegen eines Böllerwurfs musste die Partie im Stadion an der Hafenstraße nach rund 75 Minuten beim Stand von 1:1 unterbrochen werden. Das Sportgericht hat nun entschieden, das Spiel 2:0 für Preußen Münster zu werten und dem SCP somit die drei Punkte zugesprochen. Die gesamten Verfahrenskosten trägt RWE. Darüber hinaus ist Rot-Weiss Essen wegen des Böllerwurfs sowie Abbrennens von Pyrotechnik im Rahmen des Borussia-Mönchengladbach-Auswärtsspiels zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden, von der 7.500 Euro für gewaltpräventive Maßnahmen vorgesehen sind. Zusätzlich werden WAZ- Westkurve und die Blöcke G1 und G2 der Stadtwerke-Essen-Tribüne für das Regionalliga-Heimspiel nach Rechtskraft des Urteils für ein Spiel gesperrt.
Marcus Uhlig, Vorstandsvorsitzender von Rot-Weiss Essen, dazu: „Die Verbandsentscheidung ist eine harte Strafe für Rot-Weiss Essen. Wir haben darauf hingearbeitet, es zu einem Wiederholungsspiel kommen zu lassen. Das wäre das aus unserer Sicht sachgerechtere Urteil gewesen. Wir werden uns nun intern beraten, ob wir Berufung einlegen.
Die Höhe der Geldstrafe und die Tribünensperrung ist eine Konsequenz aus den wiederholten Verfehlungen in den letzten Jahren. Das Sportgericht hat uns unmissverständlich mitgeteilt, dass das Maß irgendwann voll ist. Diesen Worten können wir uns an dieser Stelle nur anschließen. Die Fans, die dafür verantwortlich sind, müssen sich wirklich hinterfragen und darüber nachdenken, welchen Bärendienst sie Rot-Weiss Essen erwiesen haben. Daher werden wir uns auch hier über Konsequenzen beraten und auch vor unpopulären Maßnahmen nicht zurückschrecken.“
Quelle: RW Essen
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