Das Meisterschaftsspiel zwischen dem SC Preußen Münster und Rot-Weiss Essen am 14.09.2021, das RWE mit 3:2 für sich entscheiden konnte, blieb leider nicht nur sportlich in Erinnerung.
Der Einsatz von Pyrotechnik beider Fanlager während des Spiels sowie die Gewaltausbrüche im Nachgang, bei denen im Gästeblock mit Unterstützung von auswärtigen Gewalttätern ein Tor aufgebrochen und ein Block gestürmt worden war, sorgten für ein erhebliches Medienecho in den darauf folgenden Tagen. Dabei wurden zwei Personen verletzt, erst ein massiver Polizeieinsatz konnte die Situation beruhigen. Beide Vereine haben sich im Nachgang entschieden von den Vorkommnissen distanziert.
Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV) hat in einer mündlichen Verhandlung nun sein Urteil gefällt. Demnach muss RWE eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro für den Einsatz von Pyrotechnik und den Sturmangriff zahlen, Preußen Münster wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro wegen des Einsatzes von Pyrotechnik verurteilt. Strafmildernd wirkten dabei ausdrücklich „die Bemühungen der Vereine sowie das vorhandene Problembewusstsein“. RWE und Münster haben dem Urteil zugestimmt.
Der WDFV begründet sein Urteil wie folgt: „Während des Spiels wurde von den Anhängern beider Vereine mehrfach Pyrotechnik gezündet. Nach Beendigung des Spiels haben eine nicht unerhebliche Gruppe von Personen, die allesamt dem Gastverein zuzuordnen sind, einen Sturm auf die Tribüne in Richtung Essener Zuschauer angezettelt und dabei Tore aufgebrochen. Erst durch einen massiven Polizeieinsatz konnte das Vorgehen beendet werden. Da einzelne Personen nicht erkannt wurden, müssen sich die Vereine dieses Verhalten zurechnen lassen. In der mündlichen Verhandlung sind die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt worden. Die Geldstrafen in der genannten Höhe werden als tat- und schuldangemessen erachtet, trotz der Tatsache, dass beide Vereine in der Vergangenheit in ähnlicher Weise auffällig geworden sind. Die Bemühungen der Vereine sowie das vorhandene Problembewusstsein wurden dabei ebenso strafmildernd gesehen wie die erfolgten Geständnisse.“
„Die Ausschreitungen in Münster waren und sind nicht tolerierbar und sind auch nicht mit den Werten von RWE vereinbar. Dort wurde eine Grenze deutlich überschritten. Es war davon auszugehen, dass wir mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen haben – die Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro haben wir dementsprechend auch akzeptiert. Dennoch ist jeder Euro, den wir für Fanvergehen zahlen müssen, komplett überflüssig. Daher habe ich auch kein Verständnis für den erneuten Einsatz von Pyrotechnik während unseres Auswärtsspiels in Mönchengladbach. Hier haben die dafür Verantwortlichen dem Verein erneut einen Bärendienst erwiesen. Eine Strafe dafür steht noch aus, als Wiederholungstäter wird diese allerdings sicherlich noch höher ausfallen“, so Marcus Uhlig, Vorstandsvorsitzender von RWE. „Wir werden uns in den Bereichen „Fanbetreuung“ und „Sicherheit“ zukünftig anders aufstellen. In den kommende Wochen und Monaten werden wir unsere Strukturen, Prozesse und auch die personellen Ressourcen optimieren sowie auf ein übergreifendes Zusammenwirken verschiedener Protagonisten, Behörden und Institutionen hinwirken, um solche Vorkommnisse für die Zukunft bestmöglich eindämmen zu können. Unabhängig davon wird Rot-Weiss Essen zusätzlich zu den ausgesprochenen Stadionverboten aus dem Münsterspiel – sofern möglich – weitere vereinsrechtliche Sanktionen verhängen. Für Gewalt darf es bei RWE einfach keinen Platz geben.“serif;“>einfach keinen Platz geben.“
Quelle: RW Essen
—–
Folge Amafuma.de auf Facebook >> https://www.facebook.com/amafumade
Folge Amafuma.de auf Instagram mit @amafuma.de