WDFV lehnt RWO-Antrag auf sportliche Entscheidung ab

Am 12. Mai 2020 hat sich Rot-Weiß Oberhausen mit einem Antrag an dem Westdeutschen Fußballverband (WDFV) gewandt. Darin hat sich der Verein dafür ausgesprochen, den Meister der Regionalliga West durch eine Aufstiegsrelegation in Turnierform – also auf sportlichem Wege – zu ermitteln. Dieser wurde wurde nun seitens des Verbandes abgelehnt.

Hintergrund des rot-weißen Versuchs, eine sportlich transparente Lösung für den Saisonausgang herbeizuführen war, dass für den Fall eines Saisonabbruches keine Rechtsgrundlage ersichtlich ist, aufgrund derer der Teilnehmer an den Relegationsspielen zum Aufstieg in die 3. Liga einseitig ohne sportliche Ermittlung bestimmt werden darf. Sportlich können alle drei Vereine, die die Lizenz für die 3. Liga beantragt haben (SC Verl, RWE und RWO) noch die Teilnahme an der Relegation erreichen, wenn die Saison zu Ende gespielt werden würde. Sicherlich hat Verl aktuell die beste Ausgangslage, müsste aber unter anderem noch gegen beide direkten Konkurrenten antreten.

Die schriftliche Begründung des WDFV im Wortlaut:

Der WDFV-Fußballausschuss hat sich seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie und der damit seit dem 13.03.2020 einhergehenden Unterbrechung des Spielbetriebs mit den Vereinen der Regionalliga West in mehreren Videokonferenzen über das weitere Vorgehen beraten.

In einer Videokonferenz am 22.04.2020 haben sich die Vereine mit einer Mehrheit von 16 Vereinen für einen Saisonabbruch ausgesprochen. Diesem deutlichen Mehrheitsvotum der Vereine kann nur entsprochen werden, wenn keine Spiele (einschließlich „Geisterspiele“) faktisch mehr ausgetragen werden.

Das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga würde diesem Votum zu wider laufen, zumal dies eine einseitige Entscheidung zu Lasten des SC Verl wäre, der seine Ablehnung zu diesen Vorschlägen geäußert hat.

Zudem würde das Ausspielen eines Teilnehmers für die Aufstiegsspiele zur 3. Liga in einzelnen Entscheidungsspielen zu deutlich vom vor der Saison festgelegten Modus der Ermittlung des Aufstiegsteilnehmers abweichen. Es wäre nicht sachgerecht die Aufstiegsentscheidung letztlich nur an das Abschneiden in ein oder zwei Entscheidungsspielen zu knüpfen, dabei aber die im bisher absolvierten Teil der Saison abgelieferte Leistung außer Acht zu lassen.

Zudem ist noch vollkommen ungewiss, an welche Voraussetzungen die Wiederaufnahme von Wettbewerbsspielen bei Kontaktsportarten im Amateurbereich aus Gründen des Gesundheitsschutzes geknüpft wird und ab welchem Zeitpunkt dies überhaupt wieder möglich sein wird.

Zwar wurden am 06.05.2020 seitens der Landesregierung NRW Lockerungen ab dem 30.05.2020 für den Wettkampfspielbetrieb im Amateurbereich in Aussicht gestellt. Im späteren Verlauf wurde dies noch dahingehend ergänzt, dass dieser Zeitpunkt nicht als feststehendes Datum anzusehen sei. Nunmehr verständigten sich allerdings die Staatskanzleien der Bundesländer und das Bundeskanzleramt am 26.05.2020 darauf, dass die geltenden Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie bis zum 29.06.2020 verlängert werden sollen, mithin wettkampfbedingter Kontaktsport weiterhin nicht möglich ist.

Auch ist in der ab dem 21. Mai 2020 gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in § 9 Abs. 7 weiterhin geregelt, dass Kontaktsport im Wettkampfbetrieb bis mindestens 31.08.2020 verboten und nur für Profiligen unter Beachtung der in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erlaubt ist.

Aus den genannten Gründen war der Antrag abzulehnen.

Quelle: RW Oberhausen

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