RL West: Urteil nach Spielabbruch steht

Am gestrigen Montag wurde in Duisburg das Urteil nach dem Spielabbruch im Franz-Kremer-Stadion getroffen. In der Viereinhalbstündigen Verhandlung wurden Zeugen beider Vereine angehört, ehe das Gericht um Richter Nils Wille vom Westdeutschen Fußballverband darauf entschied, dass die Partie mit 4:1 für die zweite Mannschaft des 1. FC Köln gewertet wurde.

Das Spiel war abgebrochen worden, da drei Personen, die dem Fanspektrum des 1. FC Köln zuzuordnen sind, eine Zaunfahne der RWO-Anhänger stahlen und über das Spielfeld flüchteten, worauf es zu einem Platzsturm kam.

RWO erhielt eine 250€-Strafe und der 1. FC Köln muss 7.500€ Strafe zahlen.

Die Gerichtskosten werden zu 2/3 vom 1. FC Köln und zu 1/3 von RWO getragen.

Quelle: RW Oberhausen

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